Landschaftspflege als Naturschutz
Aufgrund des Einwirkens des Menschen, leben wir in einer Kulturlandschaft, die der permanenten Pflege bedarf. Gleichzeitig sind wir auch auf die Nutzung dieser Landschaft angewiesen. Sofern Landschaftspflege nicht in diesem Nutzungsprozess, etwa durch Land- oder Forstwirtschaft erfolgt, kann sie auch naturschutzfachlich begründet sein.
Landschaftspflegemaßnahmen dienen der Umsetzung der Ziele des Naturschutzes, wie sie in Paragraph 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) benannt sind.
Die ANTL arbeitet seit Jahrzehnten daran die naturschutzfachliche Begründung von Landschaftspflegemaßnahmen in die Praxis umzusetzen:
– im Recker Moor,
– im NSG Rote Brook,
– durch die Pflege von Streuobstwiesen und Verwertung des Obstes, vor allem alter und seltener Sorten,
– durch die Übernahme von naturschutzgerechten Pflegearbeiten an öffentlichen Grünflächen und Bäumen an Straßen,
– durch Haltung einer Herde von Bentheimer Wanderschafen, deren Fleisch im ANTL-Hofladen verkauft wird.